Reformierung der Landesverfassung

Die Jungen Liberalen Region Freiburg setzen sich für eine Reformierung unserer Landesverfassung ein. Religiöse Bezüge sind innerhalb der Verfassung im 21.Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. 

 

Der im Vorspruch enthaltene Begriff “vor Gott” soll gestrichen werden, sodass eine Verantwortung der baden-württembergischen Bevölkerung nicht vor einem höheren Wesen, sondern ausschließlich nur vor den Menschen selbst herrscht. 

Das in Artikel 1 Absatz 1 enthaltene christliche Sittengesetz, zu welchem der Mensch in seiner Erfüllung berufen sein soll, gilt es ebenfalls im Sinne der Ideologiefreiheit zu streichen.

 

Zudem gilt es die in Artikel 3 Absatz 1 erwähnten Sonntage in Bezug auf die Arbeitsruhe kritisch zu hinterfragen. Da diese nicht im Sinne einer Flexibilisierung sind, geht die Streichung des Satzes “Hierbei ist die christliche Überlieferung zu bewahren” streng damit einher.

 

In Sachen Bildung sollte die Erziehung von Seiten des Staates mit einer Berücksichtigung aller Lebensentwürfe einhergehen, zu denen neben gläubigen Menschen auch Menschen ohne religiöse Orientierung zählen. Daher ist es notwendig die Begriffe “in Ehrfurcht vor Gott” in Artikel 12 Absatz 1 zu streichen.

Eng hiermit verknüpft ist der ebenfalls im selben Absatz genutzte Begriff der “christlichen Nächstenliebe”. Bei der Reform muss es daher ebenfalls ein Ziel sein, Nächstenliebe nicht aus religiöser Sichtweise darzustellen, sondern ohne expliziten Bezug zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft in das Verständnis der schulischen Erziehung zu integrieren. Wir fordern daher ebenfalls die Streichung des Begriffes “christlich” in Bezug auf Nächstenliebe und eine klare Definierung dieses Begriffes.

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