Wie verrückt darf ich sein? – für einen einheitlichen und transparenten Kriterienkatalog für die Feststellung von psychischer Eignung für Beamtenanwärter
Stand 2022 befinden sich 188.400 Berufstätige im Beamtenverhältnis.
Jeder dritte Mensch erkrankt im Laufe seines Lebens an einer behandlungsdürftigen psychischen Erkrankung,
Beamte nicht ausgeschlossen. Vor Eintritt in das Beamtentum erstellt der
Amtsarzt ein Gutachten auf körperliche und psychische Gesundheit im Sinne der
Bestenauslese. Bei Zweifel am psychischen Zustand oder bereits bekannter
psychotherapeutischer Behandlung des Beamtenanwärters oder der Beamtenanwärterin kann der Amtsarzt allein eine Nicht-Verbeamtung veranlassen. Die Kriterien auf welcher diese Zulassung oder Ablehnung basieren, sind dabei je nach Amtsarzt unterschiedlich und nicht für alle gleich.
Dieser Beschluss ist auf 10 Jahre begrenzt.