Mehr Freiheit durch mehr soziale Gerechtigkeit

1. Die Chancengleichheit jedes Menschen unabhängig von Nationalität, Geschlecht, sozialer und geographischer Herkunft oder anderer individueller Merkmale ist oberstes Ziel liberaler Sozialpolitik. Da eine Gesellschaft, der das Leistungsprinzip zugrunde liegt, nur bei absoluter Chancengleichheit gerecht ist, ist eine maßvolle staatlich organisierte Umverteilung von Privateigentum durch die Erhebung von Steuern unumgänglich. Die materielle Absicherung soll Menschen dazu ermutigen, Risiken einzugehen und auch im Angesicht des Scheiterns die Rückkehr auf den Weg des persönlichen Erfolgs ermöglichen.

2. Liberale Sozialpolitik ist immer auch Bildungspolitik, da jenseits von existenzsichernden Maßnahmen nur durch (Weiter)Bildungsangebote eine langfristige Verbesserung der Lebenssituation und ein eigenverantwortliches Leben garantiert werden kann. Insbesondere dürfen Megatrends wie die Digitalisierung und der demographische Wandel nicht zum Lebensrisiko einzelner Menschen werden, da solche Trends außerhalb derer liegen. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass Menschen in jeder Lebenssituation ihre Profession ändern können, ohne ihre Existenzgrundlage zu gefährden.

3. Bildung darf nicht von der Herkunft abhängen. Einer sozialen Selektion im Kindesalter, von der die Bildungschancen abhängen, muss entgegengewirkt werden. So gewährleisten kostenfreie Kitas perspektivisch mehr Chancengerechtigkeit als kostenfreie Universitäten. Die Prüfung eines Vorschuljahres bei jedem schulpflichtigen Kind stellt eine geeignete Maßnahme dar, um Chancengleichheit ab der 0. Klasse zu gewährleisten.

4. Die staatlichen Sozialhilfeansprüche müssen gebündelt und als einheitlicher Pauschalbetrag ausgezahlt werden. Der Erhalt staatlicher Sicherungsleistungen darf nicht von der Kenntnis des Bürokratieapparates abhängig sein. Um den Menschen in Deutschland einen größtmöglichen Spielraum an realer Handlungsfreiheit zu bieten sollten durch diese Pauschalleistung nicht nur die absolut lebensnotwendigen Grundbedürfnisse abgedeckt, sondern auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Für Kinder wird der Pauschalbetrag in verminderter Höhe ab dem vierten Monat nach Feststellung der Schwangerschaft an die Erziehungsberechtigten gezahlt. Dies entlastet gerade junge Familien und Alleinerziehende. Um individuelle Fähigkeiten freizusetzen und Anreize zur eigenen Leistung zu erhalten wird persönliches Einkommen nur zum Teil gegen den Erhalt der Pauschalleistung angerechnet. Ein gesetzlicher Mindestlohn oder eine Grundrente werden durch diese Maßnahme obsolet.

5. Der Wandel in der demographischen Altersstruktur erfordert auch einen Wandel in der Altersvorsorge. Insbesondere eine private Altersvorsorge dient neben der betrieblichen und staatlichen Altersvorsorge dem Erhalt des Lebensstandards. Ein einstelliger Prozentbetrag des monatlichen Gehaltes soll daher verpflichtend in kapitalgedeckte Anlageprodukte investiert werden müssen. Dies gewährleistet die Partizipation aller Arbeitnehmer*innen am wirtschaftlichen Wachstum und steigert die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Funktionsweise von Kapitalmärkten. Die Bundesrepublik wird damit beauftragt einen Staatsfonds nach schwedischem Vorbild zu gründen, der als Basisinvestment für die Pflichtvorsorge dient, sofern der Beitragszahler kein abweichendes Investment treffen möchte.

 

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