Bless the trade down in Africa

Die Jungen Liberalen Region Freiburg fordern den Abschluss eines europäischen Freihandelsabkommens mit den Teilnehmerstaaten der African Continental Free Trade Area (AfCFTA).

 

Durch dieses Abkommen sollen Handelszölle und nichttarifäre Handelshemmnisse weitestmöglich reduziert werden. Der Markteintritt Europäischer Unternehmen in die AfCFTA, sowie der Markteintritt afrikanischer Unternehmen in den europäischen Binnenmarkt, muss gerade für kleine und mittelständische Firmen erleichtert werden. 

 

Durch die Festlegung gegenseitiger Mindeststandards in Bezug auf Arbeitsschutz, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Gefahrgutsicherheit kann eine umfassende und transparente Grundlage für die Marktzulassung von Produkten und Dienstleistungen in der jeweils anderen Handelszone erreicht werden. 

 

Der Schutz geistigen Eigentums durch einheitliche Regelungen zur multilateralen Anerkennung von Patentrechten, Urheberrechten, Schutzmarken und geschützten Herkunftsbezeichnungen muss ebenfalls ein tragendes Element des Abkommens bilden. 

 

Ebenfalls besteht im Rahmen des Abkommens die Möglichkeit, die derzeitige Politik der Subventionen für afrikanische Agrarproduzenten auf eine neue, sozialverträglichere Grundlage zu stellen. Lokalen Produzenten sollte hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, durch einen nachhaltigen Aufbau der Agrarressourcen mittelfristig ohne äußere Unterstützung die lokale Nachfrage nach Agrarprodukten zu decken. Desweiteren sollte das Abkommen dahingehend ausgearbeitet werden, dass lokale Märkte nicht durch zu starke Konkurrenz benachteiligt werden, im Sinne der Berücksichtigung lokaler Produzenten. Damit einhergehend ist eine Reformierung der Landwirtschaftssubventionen, welche sich ebenfalls kontraproduktiv auf die lokalen Märkte auswirken.

 

Elemente bestehender wirtschaftlicher Partnerschaftsverträge der Europäischen Union mit einzelnen Teilnehmerstaaten der AfCFTA sind vor dem Hintergrund einer weiterführenden Entwicklungszusammenarbeit nach Möglichkeit weitestgehend beizubehalten. Entgegen des unkoordinierten Aufbaus einer gegenwärtigen Entwicklungspolitik sollen vielmehr individuelle und zugeschnittene Projekte in allen teilnehmenden Regionen eine vergleichbare Chance auf Förderung mittels eines zentralen Ansprechpartners auf EU-Ebene erhalten. 

 

Das Abkommen bildet somit die Chance, die Rahmenbedingung für die künftige Ausgestaltung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika abzustecken. Aus europäischer Sicht muss es der Anspruch sein, die UN-Zielvorgabe für Entwicklungsinvestitionen in Höhe von 0,7% des Bruttonationalprodukts mittelfristig auch auf EU-Ebene zu erreichen. Die Umsetzung dieses Ziels gilt es bei der Ausgestaltung des Abkommens mit einzubeziehen.

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