Bless the trade down in Africa

Die Jungen Liberalen Region Freiburg fordern den Abschluss eines europäischen Freihandelsabkommens mit den Teilnehmerstaaten der African Continental Free Trade Area (AfCFTA).

 

Durch dieses Abkommen sollen Handelszölle und nichttarifäre Handelshemmnisse weitestmöglich reduziert werden. Der Markteintritt Europäischer Unternehmen in die AfCFTA, sowie der Markteintritt afrikanischer Unternehmen in den europäischen Binnenmarkt, muss gerade für kleine und mittelständische Firmen erleichtert werden. 

 

Durch die Festlegung gegenseitiger Mindeststandards in Bezug auf Arbeitsschutz, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit und Gefahrgutsicherheit kann eine umfassende und transparente Grundlage für die Marktzulassung von Produkten und Dienstleistungen in der jeweils anderen Handelszone erreicht werden. 

 

Der Schutz geistigen Eigentums durch einheitliche Regelungen zur multilateralen Anerkennung von Patentrechten, Urheberrechten, Schutzmarken und geschützten Herkunftsbezeichnungen muss ebenfalls ein tragendes Element des Abkommens bilden. 

 

Ebenfalls besteht im Rahmen des Abkommens die Möglichkeit, die derzeitige Politik der Subventionen für afrikanische Agrarproduzenten auf eine neue, sozialverträglichere Grundlage zu stellen. Lokalen Produzenten sollte hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, durch einen nachhaltigen Aufbau der Agrarressourcen mittelfristig ohne äußere Unterstützung die lokale Nachfrage nach Agrarprodukten zu decken. Desweiteren sollte das Abkommen dahingehend ausgearbeitet werden, dass lokale Märkte nicht durch zu starke Konkurrenz benachteiligt werden, im Sinne der Berücksichtigung lokaler Produzenten. Damit einhergehend ist eine Reformierung der Landwirtschaftssubventionen, welche sich ebenfalls kontraproduktiv auf die lokalen Märkte auswirken.

 

Elemente bestehender wirtschaftlicher Partnerschaftsverträge der Europäischen Union mit einzelnen Teilnehmerstaaten der AfCFTA sind vor dem Hintergrund einer weiterführenden Entwicklungszusammenarbeit nach Möglichkeit weitestgehend beizubehalten. Entgegen des unkoordinierten Aufbaus einer gegenwärtigen Entwicklungspolitik sollen vielmehr individuelle und zugeschnittene Projekte in allen teilnehmenden Regionen eine vergleichbare Chance auf Förderung mittels eines zentralen Ansprechpartners auf EU-Ebene erhalten. 

 

Das Abkommen bildet somit die Chance, die Rahmenbedingung für die künftige Ausgestaltung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit in Afrika abzustecken. Aus europäischer Sicht muss es der Anspruch sein, die UN-Zielvorgabe für Entwicklungsinvestitionen in Höhe von 0,7% des Bruttonationalprodukts mittelfristig auch auf EU-Ebene zu erreichen. Die Umsetzung dieses Ziels gilt es bei der Ausgestaltung des Abkommens mit einzubeziehen.

Hol mir mal ‘ne Flasche Bier!

Die Jungen Liberalen Region Freiburg setzen sich dafür ein, dass gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht die Möglichkeit eingeräumt wird, auch ohne die Einholung einer Schanklizenz bei öffentlichen Einzelveranstaltungen alkoholische Getränke auszuschenken. Hierfür soll lediglich eine gebührenfreie und unbürokratische vorherige Anmeldung der Veranstaltung bei der entsprechenden kommunalen Behörde ausreichend sein. 

Eine Begrenzung der Anzahl von Veranstaltungen, für welche die betreffenden Organisationen einen Ausschank anmelden dürfen, soll auf kommunaler Ebene auf jährlicher oder monatlicher Basis möglich sein. Die Verweigerung der Anmeldung soll lediglich aufgrund einer nachgewiesenen Nichteignung zum Alkoholausschank, etwa in Folge vergangener Verstöße von verantwortlichen Mitgliedern der Organisation gegen die bestehenden Bestimmungen des Gaststättengesetzes.

Ich und mein Holz

Die Jungen Liberalen Region Freiburg fordern, die nachhaltige Bewirtschaftung und Aufforstung von Waldgebieten im In- und Ausland stärker zu unterstützen.

 

Vor dem Hintergrund des enormen Potentials zur Bindung klimaschädlicher Emissionen sollen bestehende Waldflächen erhalten und weitere bepflanzt werden. Konzepte zur Aufforstung sollen somit auf nationaler und internationaler Ebene als Alternativen zur Flächennutzung durch Viehzucht und Agro-Plantagen in Betracht gezogen werden. Eine elementare Säule für solche Konzepte bildet hierbei unter Anderem der Emissionszertifikatehandel. Ebenso lassen sich die obigen Forderungen nicht nur einen Spielraum für Waldflächen, sondern auch für Begrünungen jeglicher Art im Sinne der Nachhaltigkeit. 

 

Gebiete, die für die Aufrechterhaltung geospezifischer Artenvielfalt unverzichtbar sind, sollen gerade im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit stärker in den Fokus der deutschen Außenpolitik rücken. Auch unabhängig von bestehenden Abkommen bezüglich Entwicklungszusammenarbeit sollen Projekte von NGOs, die auf die Erhaltung dieser Gebiete angelegt sind, mehr Möglichkeiten zur Einholung staatlicher Fördergelder erhalten.

 

Auch sollen Betriebe, welche erwiesenermaßen unverhältnismäßig zur Verminderung der Forst- und Biodiversität beitragen, mit Einschränkungen bei den Möglichkeiten des Imports und Vertriebs von Produkten versehen werden, die als Resultat dieser Praktiken produziert wurden. Hierbei sind in besonderem Maße Praktiken zu beachten, welche die Lebensräume von als bedroht eingestuften Tier- und Pflanzenarten einschränken oder in Gänze gefährden.

Mehr Freiheit durch mehr soziale Gerechtigkeit

1. Die Chancengleichheit jedes Menschen unabhängig von Nationalität, Geschlecht, sozialer und geographischer Herkunft oder anderer individueller Merkmale ist oberstes Ziel liberaler Sozialpolitik. Da eine Gesellschaft, der das Leistungsprinzip zugrunde liegt, nur bei absoluter Chancengleichheit gerecht ist, ist eine maßvolle staatlich organisierte Umverteilung von Privateigentum durch die Erhebung von Steuern unumgänglich. Die materielle Absicherung soll Menschen dazu ermutigen, Risiken einzugehen und auch im Angesicht des Scheiterns die Rückkehr auf den Weg des persönlichen Erfolgs ermöglichen.

2. Liberale Sozialpolitik ist immer auch Bildungspolitik, da jenseits von existenzsichernden Maßnahmen nur durch (Weiter)Bildungsangebote eine langfristige Verbesserung der Lebenssituation und ein eigenverantwortliches Leben garantiert werden kann. Insbesondere dürfen Megatrends wie die Digitalisierung und der demographische Wandel nicht zum Lebensrisiko einzelner Menschen werden, da solche Trends außerhalb derer liegen. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass Menschen in jeder Lebenssituation ihre Profession ändern können, ohne ihre Existenzgrundlage zu gefährden.

3. Bildung darf nicht von der Herkunft abhängen. Einer sozialen Selektion im Kindesalter, von der die Bildungschancen abhängen, muss entgegengewirkt werden. So gewährleisten kostenfreie Kitas perspektivisch mehr Chancengerechtigkeit als kostenfreie Universitäten. Die Prüfung eines Vorschuljahres bei jedem schulpflichtigen Kind stellt eine geeignete Maßnahme dar, um Chancengleichheit ab der 0. Klasse zu gewährleisten.

4. Die staatlichen Sozialhilfeansprüche müssen gebündelt und als einheitlicher Pauschalbetrag ausgezahlt werden. Der Erhalt staatlicher Sicherungsleistungen darf nicht von der Kenntnis des Bürokratieapparates abhängig sein. Um den Menschen in Deutschland einen größtmöglichen Spielraum an realer Handlungsfreiheit zu bieten sollten durch diese Pauschalleistung nicht nur die absolut lebensnotwendigen Grundbedürfnisse abgedeckt, sondern auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden. Für Kinder wird der Pauschalbetrag in verminderter Höhe ab dem vierten Monat nach Feststellung der Schwangerschaft an die Erziehungsberechtigten gezahlt. Dies entlastet gerade junge Familien und Alleinerziehende. Um individuelle Fähigkeiten freizusetzen und Anreize zur eigenen Leistung zu erhalten wird persönliches Einkommen nur zum Teil gegen den Erhalt der Pauschalleistung angerechnet. Ein gesetzlicher Mindestlohn oder eine Grundrente werden durch diese Maßnahme obsolet.

5. Der Wandel in der demographischen Altersstruktur erfordert auch einen Wandel in der Altersvorsorge. Insbesondere eine private Altersvorsorge dient neben der betrieblichen und staatlichen Altersvorsorge dem Erhalt des Lebensstandards. Ein einstelliger Prozentbetrag des monatlichen Gehaltes soll daher verpflichtend in kapitalgedeckte Anlageprodukte investiert werden müssen. Dies gewährleistet die Partizipation aller Arbeitnehmer*innen am wirtschaftlichen Wachstum und steigert die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Funktionsweise von Kapitalmärkten. Die Bundesrepublik wird damit beauftragt einen Staatsfonds nach schwedischem Vorbild zu gründen, der als Basisinvestment für die Pflichtvorsorge dient, sofern der Beitragszahler kein abweichendes Investment treffen möchte.